Schon ein bisschen älter, aber erst jetzt von mir entdeckt worden. Martin Roell stellt Spammern den Werbeplatz den sie auf seinem Weblog einnehmen in Rechnung. Er verlangt satte 1.400 Euro. Keine Ahnung wie er zu so einem Betrag kommt. Vielleicht ist es ja der Mindeststreitwert vor Gericht. Durch diese Aktion hat er bereits einen Schlagabtausch mit ein paar Anwälten hinter sich.
Interessant wäre es zu wissen ob so etwas vor Gericht eine Chance hat. Wenn jeder Kommentator ein Häkchen auf meiner Seite ankreuzen müsste dass er, wenn er Werbung postet, auch dafür zahlen müsste. Kreuzt er das Kästchen nicht an, wird der Kommentar natürlich auch nicht gespeichert. Ganz wie bei »Habe die AGB gelesen und verstanden«. Ich sollte mal Udo Vetter vom »Law blog« fragen. Der hat Erfahrungen mit Präzedenzfällen.

1 Kommentar
Ich hab zwar noch nicht das Problem (kopfe mal auf Holz), aber diese Option hätte durchaus was.
Man könnte auch einen AGB-Knopf allgemein machen, der Verweise zu kommerziellen Produkte verbietet. Dies würde dann aber auch wieder den ehrlichen Kommentator einschränken…
Aber wenn man schreibt:
“Hiermit bestätige ich, das die im Kommentar evtl. aufgeführen Verweise zum Thema im zu kommentierendem Artikel thematisch verwandt sind. Unpassende Verweise, die nichts mit der Thematik zu tun haben, werden kostenpflichtig mit einer Bearbeitungsgebühr von 531,42 Euro entfernt. Ja ich habe dies gelesen und stimme dieser Vereinbarung zu.”
Passend könnte man noch anhängen:
“Der im Kommentar wiedergegebene Text ist nicht Urheberrechtlich von dritten geschützt.”
Achja, ich habe HTML-Funktionen in meinen Kommentaren abgeschaltet. Dies hilft vielleicht auch ein wenig.