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§ 328 StGB

January 12, 2009

Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

[§ 328 StGB].
Nur so zur Info, nicht dass ihr mal dabei erwischt werdet und dann sagt, ihr hättet das nicht gewusst..

7 Kommentare

bebberle · January 12th, 2009 at 5:17 pm

Sehr gut!

Uwe · January 12th, 2009 at 6:30 pm

Haha, so ein Quatsch. Sachen gibt’s. Furzen ist erlaubt?

lemming · January 12th, 2009 at 6:48 pm

Solange es keine nukleare Explosion auslöst, ja.

paxos · January 12th, 2009 at 7:15 pm

Köstlich =)

lemming · January 12th, 2009 at 7:25 pm

Ach ja, der Versuch ist auch strafbar.

René · January 15th, 2009 at 1:28 pm

Erinnert mich ein wenig an das Bild von der Putzfrau im AKW, die gerade den roten Knopf schrubbt… sollte mir das zu denken geben?

lemming · January 16th, 2009 at 3:51 pm

Apropo Putzfrau. Das erinnert mich wieder an die Geschichte auf thedailywtf.com. Da wo die Stromversorgung am Kaffeeküchenlicht hängt und sich alle immer fragen, warum das Backup nachts nie funktioniert. Und wenn dann mal einer über Nacht bleibt um alles zu beobachten nichts passiert. Nichts! Und dann geht er Heim und macht das Küchenlicht aus.

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