Gestern Abend war ich ganz schön Baff, als ich die Meldung hörte. Von »Angriff statt Verteidigung« ist heute in den Medien die Rede. Meiner Meinung nach gleicht das ganze aber eher »Retten was zu Retten ist«.
Während sich CDU/CSU intern wegen des Kanzlerkandidaten zerfleischen, steht die SPD und die Grünen bereits geschlossen hinter Schröder. Wobei ich mir nicht ganz sicher bin, inwieweit die Grünen von dieser Taktik in Kenntnis gesetzt wurden. Ich denke mal gar nicht.
Was aber noch viel wichtiger ist: Wenn ich die Schlagzeilen heute früh lese, gehen anscheinend viele Medien bereits von Neuwahlen im Herbst aus.
Schröder kann die Vertrauensfrage, um die es hier im eigentlichen geht, an den Bundestag aber nicht einfach so stellen. Es muss ein driftigen Grund geben. Eine Regierung die zum Beispiel regierungsunfähig geworden ist.
Das SPD und Grüne im Bundesrat keine Mehrheit mehr hat, macht sie nicht gleich Handlungsunfähig. Genauer gesehen ist das Instrumentalisieren der Vertrauensfrage um Neuwahlen herbeizuführen unzulässig, wenn der Bundeskanzler sehr wohl von einer Mehrheit im Bundestag unterstützt wird. Das stellten das Bundesverfassungsgericht 1983, nach einer Klage von vier Mitgliedern des Bundestages bei einer Vertrauensfrage Helmut Kohls klar.
Der Bundeskanzler darf die Vertrauensfrage also nicht mit dem Ziel stellen, sie negativ beantwortet zu bekommen, damit er zum seiner Ansicht nach geeigneten Zeitpunkt Neuwahlen vorschlagen kann, sofern er insgesamt noch mit der Zustimmung der Mehrheit des Bundestages zu seiner Politik rechnen kann.
[Wikipedia]
Deshalb bin ich der Meinung, dass Bundespräsident Köhler, dem das Zulassen der Vertrauensfrage obliegt, die Vertrauensfrage von Schröder ablehnen wird.
Was bleibt ist ein gekonnter Schachzug der Regierung, damit die heutige Schlagzeile nicht »Niederlage in SPD-Hochburg NRW« sondern »Neuwahlen« heißt.

4 Kommentare
Habe gerade ein Interview mit einem ehemaligen Verfassungsrichter im Radio gehört. Er sah kein verfassungsrechtliches Problem darin, die Vertrauensfrage verknüpft mit einer Sachfrage zu stellen. Er argumentierte, dass ohne Fraktionszwang der Kanzler längst seine Mehrheit verloren habe und man die Abgeordneten einfach zur Abwechslung nochmal rein nach ihrem Gewissen abstimmen lassen solle.
Ich nenne hier als Beispiel mal die Unternehmenssteuerreform. Da wird es bestimmt genügend Freiwillige geben.
Und im Anschluss an eine solche Abstimmung kann Schröder dann Bundespräsident Köhler (sic!) um die Auflösung des Bundestages bitten, was dieser innerhalb von 21 Tagen tun kann. Also: verfassungsrechtlich alles unproblematisch - meiner juristisch zugegeben laienhaften Meinung nach.
Bundespräsident Thierse?
Entweder Bundespräsident Köhler oder Bundestagspräsident Thierse. Wobei beim Thema Vertrauensfrage, Auflösung des Bundestags und Neuwahlen wohl eher unser Bundesköhler zuständig sein sollte …
Glaug nur dran, Neuwahlen kommen,
nur ob es dann besser wird,
nun ich kann es mir nicht vorstellen.
Sagen wir einfach so,
SPD ist am ende, und keiner kann sagen es ist nicht so.
Ich bin schon ganz unten,
weiter kann ich doch gar nicht mehr Fallen.
lysor, wobei dann die Unternehmenssteuerreform, um die Schröder so hart gekämpft hat, für die Katz wäre. Es würde zusammen mit Schröder abgelehnt werden.
Ob das so eine gute Idee ist, weiß ich nicht. Naja, vielleicht erfinden sie ja noch einen Grund.